ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER The Hairstuff Company B.V.

TÄTIG UNTER DEM NAMEN Hairstuff.be (Version 2022/02)

Abschnitt I. Bestimmungen, die für alle Verträge gelten.

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter

a) Verkäufer: The Hairstuff Company B.V. mit Gesellschaftssitz in Kempenlaan 38, 2300 Turnhout, Geschäft und Lager in Antwerpsesteenweg 267/1, 2390 Westmalle, eingetragen in der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0670.975.031, handelnd unter dem Namen The Hairstuff Company B.V.;

b) Käufer: Jeder Dritte, mit dem der Verkäufer einen Vertrag schließt oder dem der Verkäufer ein Angebot unterbreitet;

b1. gewerblicher Käufer: der Käufer, der in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.

b2: Verbraucher: Der Käufer, der nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.

c) Fernabsatzvertrag: der Vertrag, der zwischen Verkäufer und Verbraucher im Rahmen eines organisiertes System für den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von Unternehmer und Verbraucher, bei dem bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden;

d) Lieferung: tatsächliche Angebot an den Käufer, ob an dessen Haus/Betrieb oder nicht, von dem Vereinbarten Produkte;

2. Anwendbarkeit

2.1 Alle Angebote, Offerten und Verträge unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich zurückgewiesen.

2.2 Alle Angebote und Offerten sind freibleibend, es sei denn, das Angebot oder die Offerte besagt ausdrücklich etwas anderes. Der Verkäufer kann freibleibende Angebote innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach dem Eingang der Annahme des Angebots beim Verkäufer widerrufen.

2.3 Die Vereinbarung kommt erst dann zustande, wenn die Annahme des Angebots den Verkäufer erreicht hat. Aus dieser Annahme muss hervorgehen, dass der Käufer mit der für anwendbar Erklärbarkeit dieser allgemeinen Lieferbedingungen einverstanden ist und dass er, falls erforderlich, auf eine für anwendbar Erklärbarkeit eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen verzichtet.

2.4 Falls in der Annahme Vorbehalte oder Änderungen gegenüber dem Angebot gemacht werden, kommt der Vertrag abweichend von den Bestimmungen im vorigen Absatz erst dann zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, dass er dieser Änderung des Angebots zustimmt.

2.5 Änderungen des Vertrags und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann wirksam, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich vereinbart wurden.

3. Preise

3.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Preise des Verkäufers:

- in Euro angeben;

- basierend auf der zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Höhe von Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozial- und Staatsabgaben, Frachten, Versicherungsprämien und sonstigen Kosten;

- auf der Grundlage einer Lieferung “frei Haus/Betrieb”;

- exklusive Mehrwertsteuer für Geschäftskunden, inklusive Mehrwertsteuer für Verbraucher, inklusive Einfuhrzölle, sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren;

- exklusive eventueller Kosten für Verpackung, Be- und Entladen, Transport und Versicherung.

3.2 Tritt innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags, jedoch vor der Lieferung, eine Preisänderung ein, so hat diese Änderung keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis.

3.3 Preiserhöhungen nach dem oben genannten Zeitraum von drei Monaten gehen zu Lasten des Käufers und dürfen vom Verkäufer an den Käufer weiterberechnet werden. In diesem Fall hat der Käufer die Möglichkeit, entweder den Vertrag unter den in Artikel 11 genannten Bedingungen zu kündigen oder sich mit dem höheren Preis einverstanden zu erklären.

4. (Ab)lieferung, Lieferzeiten, Risiko

4.1 Unter Lieferzeit wird die in dem Vertrag bestimmte Frist verstanden, innerhalb welcher die Ablieferung bewirkt wird. Die Lieferzeit ist vermutlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Lieferzeit vereinbart worden ist.

4.2 Bei Überschreitung der voraussichtlichen Lieferzeit wird dem Verkäufer vom Käufer schriftlich eine Nachfrist zur nachträglichen Lieferung gewährt. Diese Nachfrist entspricht der ursprünglichen voraussichtlichen Lieferzeit mit einem Maximum von vier Wochen.

4.3 Wird diese zusätzliche Frist oder die fest vereinbarte bzw. voraussichtliche Lieferzeit überschritten, haftet der Verkäufer nicht für andere Schäden als den in Artikel 7 dieser Bedingungen genannten Schaden.

4.4 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Haus/Betrieb. Wenn die (Ab-)Lieferung am vereinbarten Tag durch oder seitens des Käufers nicht möglich ist, ist der Käufer auf erstes Anfordern des Verkäufers verpflichtet, bei der neuen (Ab-)Lieferung die zusätzlichen Transportkosten zu bezahlen.

4.5 Die Gefahr für Güter geht im Zeitpunkt der Lieferung über, auch wenn das Eigentum zu einem anderen Zeitpunkt übergeht.

4.6 Verkäufer ist berechtigt, vor der Lieferung oder vor der Fortsetzung der Lieferung oder der Erfüllung des Vertrags ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers zu fordern. Bis der Käufer ausreichend Sicherheit für die Zahlung geleistet hat, ist der Käufer berechtigt, die Lieferung oder Erfüllung auszusetzen. Der Käufer haftet für den Schaden, den der Verkäufer durch diese verzögerte Lieferung / Erfüllung erleidet.

4.7 Verkäufer ist stets berechtigt, per Nachnahme zu liefern. Der Verkäufer wird die Lieferung per Nachnahme dem Käufer im Voraus ankündigen.

4.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Waren in Teillieferungen zu liefern.

5. Überprüfung und Reklamation

5.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich und sorgfältig zu prüfen (oder prüfen zu lassen).

5.2 Der Käufer hat bei der Lieferung einen Ablieferungsbeleg zu unterzeichnen.

5.3 Wenn bei der Lieferung von Waren Mängel (im Sinne von Qualität, Mengen, Maßabweichungen) festgestellt werden
festgestellt, ist dies vom Käufer auf dem Empfangschein zu vermerken. Darüber hinaus hat der Käufer dies dem Verkäufer innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls der Käufer als die gekauften Sachen ohne Mängel empfangen und/oder geliefert bekommen habend gilt.

5.4 Versteckte Mängel, die vernünftigerweise nicht innerhalb der in Absatz 5.3 festgelegten Frist festgestellt werden konnten, müssen dem Verkäufer innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden können, spätestens jedoch innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Lieferung der Waren, schriftlich gemeldet werden.

5.5 Wenn innerhalb der in den Artikeln 5.3 und 5.4 genannten Fristen keine Reklamation stattgefunden hat, hat der Verkäufer das Recht, die Beschwerde nicht mehr zu bearbeiten. Der Käufer hat diesbezüglich keinen Anspruch mehr gegenüber dem Verkäufer.

5.6 Reklamationen berechtigen den Käufer nicht dazu, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen.

5.7 Käufer muss Verkäufer – soweit dies billigerweise von ihm verlangt werden kann, jedoch in jedem Fall spätestens 20 (zwanzig) Werktage nach der Reklamation – Gelegenheit geben, Mängel an Hand gelieferter Sachen im Originalzustand und in Originalverpackung festzustellen (oder feststellen zu lassen).

5.8 Hat der Käufer die Waren ganz oder teilweise verarbeitet, bearbeitet oder weiterverkauft, erlischt jeglicher Anspruch auf
Ansprüche auf Schadenersatz oder Reklamation erlöschen.

5.9 Stellt sich eine Reklamation als berechtigt heraus, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen entweder eine Entschädigung in Höhe von maximal dem Rechnungswert der betreffenden Waren zahlen oder die betreffenden Waren ersetzen. Zu einer darüber hinausgehenden Entschädigung ist der Verkäufer nicht verpflichtet.

6. Garantie

6.1 Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die Waren in der Beschaffenheit, Qualität und Menge zu liefern, wie dies im (gegebenenfalls später geänderten) Vertrag näher beschrieben ist. Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass die Waren bei der Lieferung jene Eigenschaften aufweisen, die der Käufer bei normaler Nutzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwarten darf. Dies gilt auch bei besonderer Nutzung, soweit diese besondere Nutzung von den Parteien bei Vertragsabschluss vorgesehen oder vereinbart wurde.

6.2 Diese Garantie gilt nicht für Mängel, die die Folge sind von nicht mit der Bestimmung korrespondierendem Gebrauch der gelieferten Sachen oder unkundiger Behandlung derselben oder ungenügender Sorgfalt dafür.

6.3 Abweichungen des gelieferten Gegenstands hinsichtlich Farbe, Menge, Abmessungen oder Qualität, die aus technischer Sicht nach den geltenden üblichen Normen oder Handelsbräuchen hinnehmbar sind, schließen das Recht auf Gewährleistung und/oder Schadensersatz aus.

6.4 Sofern ausreichend nachgewiesen ist, dass die Waren nicht dem Vertrag entsprechen, und unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages hat der Verkäufer die Wahl zwischen entweder der Nachbesserung oder dem Ersatz der mangelhaften Waren, wobei dem Verkäufer ausreichend Gelegenheit gegeben wird, die Nachbesserung oder den Ersatz auszuführen.

7. Haftung und Freistellung

7.1 Es sei denn, der Schaden ist durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seines leitenden Personals verursacht, ist die vertragliche und gesetzliche Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer auf den Betrag des Kaufpreises der gelieferten Sachen beschränkt, hinsichtlich derer die vertragliche und/oder gesetzliche Haftung des Verkäufers entstanden ist, beziehungsweise, falls und soweit der Verkäufer gegen die Folgen des betreffenden schadensverursachenden Ereignisses versichert ist, auf maximal den Betrag, den der Verkäufer von seinem Versicherer ausgezahlt erhält.

7.2 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer aus keinem Grund für andere Schäden als den directe-Schäden. Unter directe-Schäden fallen ausschließlich: Schäden an den gelieferten Waren, Schäden am Eigentum des Käufers und Personenschäden.

7.3 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Sachen frei, durch die diese Dritten eventuell Schaden erlitten haben könnten, ungeachtet der Ursache oder des Zeitpunkts des Entstehens.

8. Zahlung

8.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen bei Ab- oder Lieferung der Waren bar zu leisten. Bei vereinbarter unbarer Zahlung ist der geschuldete Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Der Käufer ist nicht berechtigt, von diesem Kaufpreis irgendeinen Betrag aufgrund einer von ihm geltend gemachten Forderung abzuziehen oder zurückzuhalten oder zu verrechnen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers.

8.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Käufer ohne gesonderte Inverzugsetzung in Verzug und hat auf den Rechnungsbetrag bzw. den noch nichtnicht bezahlten Teil davon Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder in Höhe des gesetzlichen (Handels-)Zinssatzes auf den ausstehenden Betrag zu zahlen, gerechnet ab dem Tag, an dem die Zahlung fällig ist. Ein Teil eines Monats gilt dabei als voller Monat.

8.3 Nach Ablauf jedes Jahres wird der Betrag, auf den die Verzugszinsen berechnet werden, um die für dieses Jahr geschuldeten Zinsen erhöht.

8.4 Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die mit der Eintreibung einer unbezahlten Rechnung verbunden sind (wie Mahnkosten, Kosten für einen zu beauftragenden Gerichtsvollzieher oder Rechtsanwalt), gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 160,00 € zzgl. MwSt. pro Rechnung.

8.5 Bei ausbleibender rechtzeitiger Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Durchführung aller mit dem Käufer laufenden Verträge aufzulösen oder auszusetzen, bis diese Zahlung erfolgt ist, und kann der Verkäufer für die weitere Lieferung Barzahlung verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Eigentum an den von dem Verkäufer gelieferten Sachen geht, ungeachtet der tatsächlichen Lieferung, erst dann auf den Käufer über, nachdem dieser alles, was er aufgrund irgendeines Vertrages dem Verkäufer schuldet oder schulden wird, vollständig erfüllt hat. Unbeschadet des Eigentumsvorbehalts gehen die Sachen ab der vorgenannten tatsächlichen Übergabe auf das Risiko des Käufers über.

9.2 Solange keine vollständige Zahlung erfolgt ist, ist der Käufer ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände an Dritte zu vermieten, in Gebrauch zu geben oder deren Eigentum zu übertragen, außer:

- im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Käufers bis zum Datum seines Konkurses oder - entsprechend der normalen Bestimmung der Sachen.

9.3 Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Mahnung oder gerichtliches Einschreiten die gelieferten Waren als Eigentümer nach seiner Wahl vorübergehend oder endgültig zurückzunehmen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer hiermit, das Gelände und/oder das Grundstück, auf dem sich die Waren befinden, zu betreten, um diese Waren zurücknehmen zu können. Der Käufer muss dem Verkäufer diesbezüglich umgehend telefonisch Mitteilung machen über Ansprüche oder Versuche von Dritten, unter den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers fallende Waren in ihre Gewalt zu bringen oder darauf zuzugreifen, und muss dies sofort per Fax oder E-Mail dem Verkäufer bestätigen.

10. Höhere Gewalt

10.1 Wenn der indische Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die Waren rechtzeitig zu liefern (abzuliefern), hat er das Recht, die Lieferung auszusetzen. In diesem Fall ist der Käufer nicht berechtigt, irgendeinen Schadensersatz zu verlangen.

10.2 Sollte sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt seitens des Verkäufers um mehr als 2 (zwei) Monate verzögern, sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten. In diesem Fall hat der Verkäufer lediglich Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten. Der Käufer hat in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Schadensersatz.

10.3 Wenn die Höhere Gewalt des Verkäufers eintritt, während der Vertrag bereits teilweise erfüllt ist, ist der Käufer, sofern die verbleibende (Ab-)Lieferung um mehr als zwei Monate verzögert wird, berechtigt, entweder den bereits gelieferten Teil der Waren zu behalten und den dafür geschuldeten Kaufpreis zu zahlen oder den Vertrag auch hinsichtlich des bereits erfüllten Teils als beendet anzusehen, unter der Verpflichtung, das ihm bereits Gelieferte auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Verkäufer zurückzusenden, sofern der Käufer nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Waren infolge der Nichtlieferung der verbleibenden Waren vom Käufer nicht mehr effektiv genutzt werden kann.

10.4 Ein Fall höherer Gewalt seitens des Verkäufers liegt in jedem Fall vor, wenn der Verkäufer nach Vertragsabschluss aufgrund von Brand, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Maßnahmen, Maschinenausfälle, unerwartete oder langwierige Krankheit von Mitarbeitern, Störungen in der Energieversorgung, und zwar sowohl im Betrieb des Verkäufers als auch bei Dritten, von denen der Verkäufer die erforderlichen Materialien, Rohstoffe oder Produkte ganz oder teilweise beziehen muss, sowie bei der Lagerung oder während des Transports, unabhängig davon, ob dieser in eigener Regie erfolgt oder nicht, Betriebsstörungen, sei es bei Lieferanten oder nicht, sowie durch alle sonstigen Ursachen, die außerhalb des Verschuldens oder des Risikobereichs des Verkäufers liegen.

11 Stornierung und Rückgabe

11.1 Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer schuldet dieser dem Verkäufer eine Entschädigung in Höhe von 10% des Betrags, den er bei Erfüllung des Vertrags hätte zahlen müssen. Der im vorigen Satz genannte Prozentsatz beträgt 25%, wenn die Kündigung eines Vertrags durch den Käufer erfolgt, obwohl dem Käufer bereits mitgeteilt wurde, dass die Lieferung – oder ein Teil davon, falls es sich um eine Teillieferung handelt – erfolgen kann.

11.2 Die im vorstehenden Absatz genannten Prozentsätze sind festgesetzt, es sei denn, der Verkäufer kann glaubhaft machen, dass sein Schaden höher ist; in diesem Fall hat er zudem Anspruch auf Zahlung des Mehrbetrags.

11.3 Gelieferte Waren können vom Verkäufer nur dann zurückgenommen werden, wenn sie unbeschädigt, unbearbeitet und in der originalen, ungeöffneten Verpackung an ihn zurückgeschickt werden. Der Wert der zurückgesandten Waren wird dem Käufer erstattet, abzüglich eines Wertverlusts in Höhe von 25%.

11.4 Wenn der Käufer von der Möglichkeit des Rückgaberechts oder der Stornierung Gebrauch machen möchte, hat er die zurückzugebenden Materialien beim Verkäufer abzuliefern.

12. Nichterfüllung und Auflösung

12.1 Der Vertrag kann vom Verkäufer jedenfalls ohne gerichtliches Einschreiten nach einer schriftlichen Erklärung zu dem Zeitpunkt aufgelöst werden, zu dem der Käufer für insolvent erklärt wird, einen vorläufigen Zahlungsaufschlag beantragt oder durch Pfändung, Entmündigung oder anderweitig die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Insolvenzverwalter oder der Verwalter erkennt die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen als Masseverbindlichkeit an.

12.2 Durch die Auflösung werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig. Der Käufer haftet für den dem Verkäufer dadurch entstandenen Schaden.

13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

13.1 Auf alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge ist das belgische Recht anwendbar.

13.2 Falls zwischen Verkäufer und Käufer eine Streitigkeit entsteht und diese sich nicht im gegenseitigen Einvernehmen auf eine Lösung einigen, ist ausschließlich das Gericht im Bezirk Noord-Holland zuständig, diese zu verhandeln, es sei denn, der Verkäufer entscheidet sich dafür, die Streitigkeit einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen. Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, hat der Käufer innerhalb eines Monats, nachdem der Verkäufer schriftlich angekündigt hat, die Streitigkeit dem Gericht im Bezirk Noord-Holland vorlegen zu wollen, das Recht, sich für die Beilegung der Streitigkeit durch das gesetzlich zuständige Gericht zu entscheiden.

Anhang 1: Musterformular für den Widerruf

(dieses Formular nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten)

An:

Hairstuff.be
Antwerpsesteenweg 267/1
2390 Westmalle

Tel.: +3214677395
E-Mail: info@hairstuff.be

Hiermit teile ich dir/teilen wir dir mit, dass ich/wir unseren Vertrag bezüglich

der Verkauf der folgenden Produkte: [Produktbezeichnung]*

die Bereitstellung folgender digitaler Inhalte: [Bezeichnung der digitalen Inhalte]*

die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Bezeichnung der Dienstleistung]*,

widerruft/widerrufen*

  1. Bestellt am*/erhalten am* [Datum der Bestellung bei Dienstleistungen oder des Erhalts bei Waren]
  2. [Name des Verbrauchers / der Verbraucher]
  3. [Adresse des Verbrauchers]
  4. [Unterschrift des/der Verbraucher(s)] (nur wenn dieses Formular auf Papier eingereicht wird)

* Nicht zutreffendes streichen oder zutreffendes ausfüllen